Gesellschaftsrecht / Vereine und Stiftungen

I. Allgemeines

Einen Schwerpunkt notarieller Tätigkeit stellt auch die Beratung und Beurkundung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Vorgängen dar. Dabei gehört sowohl die Gestaltung entsprechender Urkunden als auch der Entwurf und Vollzug von Handelsregisteranmeldungen für den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Einzelfall zu den notariellen Aufgaben.

Beispielhaft für die Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sind:

  • Gründung und Satzungsgestaltung von Kapitalgesellschaften
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Aktiengesellschaft (AG)
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)
  • Anteilsübertragungen und Unternehmenskaufverträge
  • sämtliche Handelsregisteranmeldungen im Kapital- und Personengesellschaftsrecht einschließlich der elektronischen Übermittlung von Handelsregisteranmeldungen und weiteren Dokumenten an das Registergericht
  • Registeranmeldungen bei Personengesellschaften
  • Rechtsvorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
  • und zahlreiche weitere gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Ebenfalls zu notariellen Tätigkeit gehören Beurkundungen bzw. Beglaubigungen im Vereins- und Stiftungsrecht. Beispielhaft wären hier zu nennen:

  • Beratung und Durchführung von Stiftungsgründungen
    • als selbstständige Stiftung
    • als unselbstständige Stiftung
    • durch Testament bzw. Erbvertrag oder durch lebzeitige Rechtsgeschäfte
  • Vereinsregisteranmeldungen

II. Elektronische Kommunikation mit dem Handelsregister und weiteren Registern

Das Handelsregister wird bereits seit längerer Zeit rein elektronisch geführt. Ebenso werden die weiteren Register (z.B. das Vereinsregister) in Zukunft vollständig elektronisch geführt werden. Schon derzeit ist die Kommunikation mit dem Handelsregister daher nur elektronisch mittels besonders gesicherter Übermittlungswege möglich. Hierzu werden sog. qualifizierte elektronische Signaturen erzeugt, mit denen die an das Register übermittelten Dokumente signiert werden müssen.

Als Notare verfügen wir über die technischen Voraussetzungen, um diese Kommunikation vornehmen zu können.

III. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkten Haftung (GmbH)

Einer der häufigsten Fälle in der gesellschaftsrechtlichen Praxis eines Notars stellt die Gründung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar.

1. Wesen der GmbH

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben die Gesellschafter an der Gesellschaft eine reine Kapitalbeteiligung. Anders als bei den Personengesellschaften haften die Gesellschafter (von Ausnahmen bei der Verletzung gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen oder der ausdrücklichen persönlichen Haftungsübernahme einmal abgesehen) grundsätzlich nicht persönlich. Es haftet vielmehr nur die Gesellschaft selbst mit dem Gesellschaftsvermögen. Daher kommt auch der Aufbringung des Stammkapitals der Gesellschaft besondere Bedeutung zu.

Das Stammkapital muss bei einer GmbH mindestens 25.000,-- € betragen und ist mindestens zur Hälfte einzuzahlen. Die Tatsache, dass das Kapital nur zur Hälfte eingezahlt werden muss, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Stammkapital mindestens 25.000,-- € beträgt; wird es nur zur Hälfte eingezahlt, hat die Gesellschaft gegen den Gesellschafter noch einen Anspruch auf Einzahlung des restlichen Stammkapitals.

Bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) kann das Stammkapital ab 1,-- € betragen.

2. Ablauf der Gründung

Die Gründung einer GmbH erfolgt in folgenden Schritten:

a) Erstellung der Satzung und Vorbereitung der Gründung

Zunächst erstellen wir nach Ihren Vorgaben eine für die individuelle GmbH angepasste Satzung und bereiten die für den notariellen Gründungsakt erforderlichen Dokumente vor.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die korrekte Wahl der Firma (des Namens) der GmbH. Hier kann durch eine Vorprüfung der beabsichtigten Firmierung bei der IHK das Gründungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Nähere Angaben zur Wahl der Firma des Unternehmens finden Sie im Merkblatt der IHK Köln. Dort finden Sie auch Ansprechpartner, die Sie im Vorfeld der Gründung bitten können, zu prüfen, ob die Wahl des konkreten Namens möglich ist (sofern Sitz der GmbH in Köln und Umgebung ist). Wenn Sie eine entsprechende Auskunft von der IHK bekommen, bitten wir Sie, uns diese einzureichen.

b) Beurkundung der Gründung

Mit der notariellen Beurkundung der Gründungsurkunde entsteht eine sog. Vor-GmbH, die grundsätzlich schon wie die eigentliche GmbH am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Gleichwohl ist Vorsicht geboten: Bis zur Eintragung haften die Handelnden noch persönlich und unbeschränkt nach § 11 Abs. 2 GmbHG. Daneben kann es auch aus anderen Gesichtspunkten zur Haftung der Gesellschafter in der Vor-GmbH kommen, wenn mit dieser schon eine Geschäftstätigkeit begonnen wird. Insofern empfiehlt es sich, die Eintragung abzuwarten.

c) Einzahlung des Kapitals

Erfolgt die Gründung der GmbH (wie im Regelfall) als „Bargründung“, so muss nach der wirksamen Vornahme des Gründungsakts die Einzahlung des Stammkapitals auf ein für die Gesellschaft noch einzurichtendes Konto erfolgen.

Beachten Sie bitte:

  • Die Eröffnung des Kontos für die Gesellschaft darf erst nach der Beurkundung der Gründungsurkunde erfolgen.
  • Entsprechend darf auch das Kapital erst nach der Beurkundung eingezahlt werden.

Sollte es sich im Ausnahmefall nicht um eine Bargründung, sondern um eine „Sachgründung“ handeln, so sind Besonderheiten zu berücksichtigen.

d) Anmeldung zum Handelsregister

Nach der Aufbringung des Stammkapitals wird die Handelsregisteranmeldung elektronisch zum Registergericht zur Eintragung abgegeben. Wichtig ist, dass Sie sicherstellen, dass Post der Gesellschaft auch zugehen kann. Regelmäßig verschickt das Registergericht nämlich Kostenvorschussrechnungen und bearbeitet die Angelegenheit erst nach Eingang.

e) Eintragung im Handelsregister

Mit der Eintragung im Handelsregister ist der Gründungsvorgang abgeschlossen.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass viele Unternehmen die Eintragungen aus dem Handelsregister verwenden, um Angebote auf Eintragung in andere Register zu versenden. Diese Angebote sind so ausgestaltet, dass sie den Kostenrechnungen des Registergerichts stark ähneln. Eine Verpflichtung zur Eintragung in derartige Register besteht nicht.

Google Map

Durch Aktivierung dieser Karte werden von Google Maps Cookies gesetzt, Ihre IP-Adresse gespeichert und Daten in die USA übertragen. Datenschutzerklärung.

Karte aktivieren

 

Adresse: Drususgasse 1-5 | 50667 Köln

Öffentliche Parkplätze sind direkt vor der Tür sowie am Kolpingplatz und "An der Rechtschule".
Das nächstgelegene Parkhaus Brückenstraße ist ca. fünf Gehminuten entfernt.