Tätigkeitsbereiche der Notare

Dr. Rethmeier und Dr. Tersteegen

Als Notare sind wir Ihr kompetenter Berater in einer Vielzahl von Rechtsgebieten – insbesondere dort, wo unsere Mitwirkung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist – und sind Ansprechpartner für die Vorsorge für das Alter und den Todesfall. Wir betreuen Sie daher im Bereich des privaten und gewerblichen Grundstücksrechts einschließlich Wohnungseigentum, im Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Vereinsregistersachen, im Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Immobilienrecht

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stellt für den Käufer häufig die wichtigste Investition seines Lebens dar. Deshalb muss hier alles sicher ablaufen. Als Notare sind wir in diesem Bereich ihr gewissenhafter Berater. Wir entwickeln einen maßgeschneiderten Vertrag, der alle gewünschten und erforderlichen Regelungen enthält und eine sichere Vertragsabwicklung für alle Beteiligten garantiert. Dies gilt auch bei gewerblichen Käufern und Bauträgern, die ihr jeweiliges Projekt vorbereiten und abwickeln.

Zum Thema Immobilienrecht haben wir Ihnen umfangreiche Informationen zusammengestellt:  Weiterlesen

Erbrecht

Zwar kann ein Testament auch privatschriftlich errichtet werden, wenn aber der Wille juristisch korrekt und sicher beurkundet oder aber den zukünftigen Erben eine spätere Nachlassabwicklung erleichtert werden soll, sollten Sie den Rat eines Notars suchen. Wir entwerfen und beurkunden Testamente und Erbverträge und unterstützen Sie auch bei allen anderen erbrechtlichen Fragestellungen (z.B. Erbscheinsantrag, Pflichtteilsverzicht oder Nachlassauseinandersetzung). Damit sichergestellt ist, dass nach dem Tod tatsächlich „nur der letzte Wille zählt“.

Detaillierte Informationen zum Erbrecht finden Sie hier:  Weiterlesen

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht

Egal ob Einzelkaufmann, Personengesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (AG, GmbH), der Notar berät Sie in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierzu gehört insbesondere die Gründung von Gesellschaften, die Bestellung von Geschäftsführern, Gesellschafterwechsel, Firmen- oder sonstige Gesellschaftsvertragsänderungen bis hin zur Liquidation einer Gesellschaft. Der Notar entwirft die in diesem Zusammenhang zu beurkundenden Verträge und Handelsregisteranmeldungen und übermittelt sie dem zuständigen Registergericht elektronisch, so dass eine schnelle Bearbeitung und Eintragung erfolgen kann. Schließlich betreut Sie der Notar auch bei Partnerschafts- und Vereinsregisteranmeldungen sowie Stiftungsgründungen.

Weitere Informationen zum Gesellschaftsrecht haben wir für Sie gesondert zusammgengestellt:  Weiterlesen

Familienrecht

Als Notare sind wir auch in familienrechtlichen Bereichen Ansprechpartner, soweit der Gesetzgeber hier eine Beurkundungsbedürftigkeit vorgesehen hat. Zu diesem Rechtsgebiet zählen beispielsweise:

  • Adoptionen von Minderjährigen- und Volljährigen
  • ehevertragliche Regelungen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

Insbesondere in den Bereichen Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bestehen zahlreiche Überschneidungen mit den sonstigen notariellen Tätigkeiten. So werden häufig im Zusammenhang mit Eheverträgen auch erbrechtliche Regelungen getroffen oder bei Scheidungsfolgenvereinbarungen Immobilien zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens übertragen.

Vorsorgeangelegenheiten

Neben der richtigen Gestaltung eines Testaments für den Todesfall muss insbesondere auch für die Fälle vorgesorgt werden, in denen man zu Lebzeiten möglicherweise nicht mehr selbst in der Lage ist zu handeln. Für diese Fälle kann eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung sehr hilfreich sein. Auch hierzu berät Sie der Notar. Soll eine Vollmacht auch für Grundstücksangelegenheiten verwendet werden, so ist eine notarielle Form zwingend. Aber auch zur Verwendung bei Banken ist die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht häufig unverzichtbar. Schließlich können Sie mit der Betreuungsverfügung sicherstellen, dass eine von Ihnen gewünschte Person im Betreuungsfall auch als Betreuer bestellt wird.

Wichtige Detailinformationen finden Sie auf der gesonderten Seite zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:  Weiterlesen

Sonstige Beurkundungen

Im Übrigen sind die Notare in allen Fällen zuständig, in denen das Gesetz eine Beurkundungs- oder Beglaubigungsform vorschreibt. Ob im Einzelfall die notarielle Form erforderlich ist, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

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Adresse: Drususgasse 1-5 | 50667 Köln

Öffentliche Parkplätze sind direkt vor der Tür sowie am Kolpingplatz und "An der Rechtschule".
Das nächstgelegene Parkhaus Brückenstraße ist ca. fünf Gehminuten entfernt.